Forderungsmanagement

Forderungen effektiv abwickeln

Das effiziente und in wesentlichen Schritten automatisierte Mahn- und Inkassowesen der eg factory wurde mit Fokus auf Ihre Interessen entwickelt: für die Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Forderungen bei der wachsenden Anzahl säumiger Endkunden. eg factory ist aufgrund besonderer Sachkunde befugt, Rechtsdienstleistungen im Inkasso- Bereich zu erbringen. Darüber hinaus verfügen wir über das erforderliche Branchen Wissen, um Ihre Forderungen optimal durchzusetzen. Mit unserem modular aufgebauten Full- Service-Konzept gewinnen Sie Freiraum für Ihr Kerngeschäft. Darauf können Sie zählen:

eg factory kümmert sich um Ihren Geldfluss

Das eg factory Forderungsmanagement umfasst alle Maßnahmen bezüglich Bearbeitung und Sicherung Ihrer Zahlungsansprüche. Somit verbessert unser Forderungsmanagement Ihre Bonität und sichert die Liquidität und Existenz Ihres Unternehmens.

Kundenkommunikation

eg factory übernimmt für Sie in allen Modulen die komplette Kommunikation, sei es mit den Endkunden, den Prozessbevollmächtigten, den Gerichten bis hin zu den Insolvenzverwaltern.

Kostenneutralität - Der Endkunde zahlt

Indem wir die anfallenden Kosten, soweit gesetzlich möglich, konsequent Ihren in Zahlungsverzug befindlichen Endkunden auferlegen, schaffen wir für Sie eine größtmögliche Kostenneutralität.

An jedem Punkt des automatisierten Mahn- und Inkassowesens gewährleisten wir, dass per Telefon, E-Mail, Brief oder Fax eingegangene Einwendungen und Anfragen Ihrer Kunden durch versiertes Personal schnellstmöglich und umfassend bearbeitet werden. Ihr Ziel – die Realisierung und Sicherung Ihrer Forderungen – haben wir dabei immer fest im Blick.

Abschlüsse von Zahlungsvereinbarungen

eg factory vereinbart, Ihren Vorgaben folgend, mit Ihren Endkunden eine Zahlungsweise. Wir kümmern uns um die Abschlüsse von außergerichtlichen und gerichtlichen Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen so wie um Vergleichszahlungen.

Zahlungseingangskontrolle

Die Leistungen der eg factory umfassen selbstverständlich auch die akribische Kontrolle der Zahlungseingänge – von der kleinsten Rate bis hin zur Quotenzahlung im Insolvenzfall.

Flexible Archivierung Ihrer Dokumente

Wir übernehmen für Sie die lästige und platzraubende Archivierung der Original-Papierdokumente und der elektronischen Äquivalente. Für welche Dauer und in welchem Umfang, das bestimmen Sie. Zugriff zum Archiv haben Sie zudem jederzeit.

Inkassodienstleistungen

eg factory kann als Inkassodienstleister im eigenen Namen agieren und Ihre Forderungen geltend machen, nachdem der Endkunde eine kaufmännische Mahnung mit Ihrem Briefkopf erhalten hat. Die notwendigen Inkassokosten orientieren sich an den Gebühren gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): sie müssen als Schadensersatz wegen Zahlungsverzug (§ 286 BGB) vom Endkunden getragen werden.

Folgende Leistungen stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Zahlungsaufforderungen Die Zahlungsaufforderung bezieht sich auf Hauptforderungen, Verzugszinsen, Ihre Mahngebühren sowie ggf. Bankrücklastkosten zzgl. Inkassokosten. Sie enthält individuelle, sachliche sowie rechtliche Argumente (Benennung Anspruchsgrundlagen für Hauptforderungen und Verzugszinsen) und verweist auf die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und damit verbundene Kostentragungspflichten des Endkunden.
  • Kundenkommunikation
  • Bearbeitung rechtlicher sowie sachlicher Einwendungen (Zählerstand, geleistete Zahlungen)
  • Abschluss von Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen nach Ihren Vorgaben
  • Zahlungseingangskontrolle

Gerichtliche Mahnverfahren

Die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens (Mahn- und Vollstreckungsbescheid) führt in der Regel schnell und einfach zur Erlangung eines vollstreckbaren Titels. eg factory führt dieses Verfahren als Ihr Prozessbevollmächtigter (§ 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO) durch. Der Vollstreckungsbescheid lautet auf Ihren Namen als Gläubiger.

Die Inkassokosten werden als Nebenforderungen in den Vollstreckungsbescheid aufgenommen und tituliert. Das Mahngericht berücksichtigt des Weiteren die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren und die Gerichtskosten und tituliert diese ebenfalls. Diese können per Zwangsvollstreckung gegen den Endkunden durchgesetzt werden.

Im gerichtlichen Mahnverfahren übernehmen wir folgende Aufgaben:

  • Einleitung der Mahnverfahren:
    eg factory erwirkt die Einleitung der gerichtlichen Mahnverfahren und sorgt für die Erlangung der Vollstreckungsbescheide.
  • Kundenkommunikation
  • Zahlungseingangskontrolle

Streitiges Verfahren

Erhebt Ihr Endkunde gegen den Mahnbescheid Widerspruch oder legt Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, steht ein streitiges Verfahren vor Gericht an. Klageverfahren vor Amtsgerichten (Streitwert bis 5.000 €) erfolgen seitens der eg factory auf Ihrem Briefkopf. Die Unterschriftsbefugnisse stimmen wir mit Ihnen ab. Unsere Mitarbeiter begründen Ihre Ansprüche und Forderungen versiert und reagieren auf Schriftsätze der Gegenseiten und Gerichte sachlich wie rechtlich.

In der Praxis werden viele Streitfälle so ohne mündliche Verhandlung geklärt. Ihr Vorteil: Die rechtsanwaltliche Einarbeitung, Anforderungen von Unterlagen und Rücksprachen mit Ihrem Unternehmen entfallen, da der eg factory bereits alle relevanten Informationen vorliegen. Unser umfangreiches Wissen hinsichtlich der Geltendmachung von Forderungen aus Energielieferungen ist dabei von großem Vorteil.

Kommt es dennoch zur mündlichen Verhandlung, beauftragen wir in Ihrem Namen einen Anwalt. Dessen Gebühren sowie weitere Gerichtskosten werden mittels Kostenfestsetzungsbeschluss tituliert, welcher anschließend vollstreckt werden kann.

eg factory gibt nur solche Fälle an Sie zurück, die vor Landgerichten anhängig werden oder in Berufung gehen. Selbstverständlich erhalten Sie dann eine für das weitere Vorgehen bestens vorbereitete Akte. Nach Abschluss des streitigen Verfahrens übernehmen wir, sofern beauftragt, selbstverständlich die Zwangsvollstreckung.### Die Dienstleistungen der eg factory im streitigen Verfahren umfassen:

  • Erstellung von Anspruchsbegründungen und Erledigung aller weiteren, für das Verfahren nötigen Schriftsätze bis zu dessen Beendigung (Urteil, Beschluss o. Ä.)
  • Kommunikation mit Endkunden und Prozessbevollmächtigten per Telefon, E-Mail, Brief und Fax
  • Abschlüsse von außergerichtlichen und gerichtlichen Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen
  • Beantragung von Kostenfestsetzungsbeschlüssen
  • Abschluss von Vergleichen nach Ihren Vorgaben
  • Zahlungseingangskontrolle

Zwangsvollstreckung

eg factory ist als Ihr Prozessbevollmächtigter in der Lage, Zwangsvollstreckungen gemäß § 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO einzuleiten.

eg factory kümmert sich um die Zwangsvollstreckungen in das bewegliche Vermögen (von körperlichen Sachen über andere Vermögensrechte bis zu Konto- und Gehaltspfändungen) inklusive der Verfahren auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherungen und Anträge auf Erlass eines Haftbefehls. Die Kosten für die entsprechenden Handlungen sind gemäß § 788 ZPO ebenfalls von Ihrem Endkunden zu tragen.

In diesem Zusammenhang erledigen wir auch die folgenden Tätigkeiten:

  • Kommunikation mit Endkunden und Prozessbevollmächtigten per Telefon, E-Mail, Brief und Fax
  • Abschluss von Vergleichen, Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen nach Ihren Vorgaben
  • Zahlungseingangskontrolle

Optionale Zusatzleistungen

  • Abgabe von Forderungen an ein Inkassobüro zur Langzeitüberwachung gemäß Ihren Vorgaben

Bearbeitung von Insolvenzverfahren

Die Insolvenz Ihres Endkunden kann zu jedem Zeitpunkt des Forderungsprozesses eintreten. Sobald Sie uns über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eines Ihrer Endkunden informieren, vertreten wir Sie als Inkassodienstleister. Wir erstellen die notwendigen Unterlagen und bearbeiten gegebenenfalls auftretende Widersprüche seitens des Insolvenzverwalters oder des Endkunden. Ziel ist die Aufnahme der Forderung zur Insolvenztabelle, Vorhaltung der Angelegenheit bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens und Einziehung der Quotenzahlung.

Das gesamte Insolvenzverfahren wird von uns durch diese Tätigkeiten begleitet:

  • Forderungsanmeldungen nach Ihren Vorgaben (z. B. Einschränkungen nach Höhe der Forderung oder Anmeldung nach Ablauf der Frist)
  • Bearbeitung von Widersprüchen der Insolvenzverwalter und/oder Endkunden
  • Vorhaltung der Angelegenheiten bis zum Abschluss der Insolvenzverfahren
  • Einziehungen der Quotenzahlungen, Zahlungseingangskontrolle

Optionale Zusatzleistungen

  • Abgleich der Endkundenliste mit öffentlichen Insolvenzbekanntmachungen in regelmäßigen Abständen (wöchentlich, monatlich, vierteljährlich)